Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Lieferungen und Leistungen der Hybridwärmepumpe
(Stand März 2025)

1. Geltungsbereich, Vertragssprache, Anbieterdaten
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen der Hybridwärmepumpe und unseren Kunden, sowohl mit gewerblichen Kunden (Unternehmern) als auch mit privaten Kunden (Verbrauchern). Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen gewerblicher Kunden erkennen wir generell nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Soweit unsere Geschäftsbedingungen keine wirksamen Regelungen enthalten, sind ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen anwendbar.

1.2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamte Korrespondenz im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragsabwicklung stellen wir ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung.

1.3. Anbieter aller unserer Lieferungen und Leistungen ist die
Hybridwärmepumpe
Am Sporrer 25
95514 Neustadt am Kulm
E-Mail: info@hybridwaermepumpe.com

Tel.: 09648/9138730

1.4. Für Beschwerden und die Geltendmachung gegen uns gerichteter Ansprüche verwenden Sie bitte die vorstehenden Kontaktdaten.

2. Angebot und Abschluss, Widerrufsrecht
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern sich aus ihnen nichts anderes ergibt.

2.2. Ein verbindliches Angebot setzt voraus, dass wir zuvor die Eignung der Immobilie und die konkrete Montagesituation vor Ort prüfen konnten und die technische Machbarkeit bestätigt haben. Die Bitte des Kunden zur Durchführung der Machbarkeitsstudie stellt noch keine Angebotsannahme dar. Kommen wir in der Machbarkeitsstudie zu einem negativen Ergebnis, wird unser Angebot nicht verbindlich und entstehen zwischen dem Kunden und uns keine weiteren Rechte und Pflichten. Unsere Prüfungsleistung ist bei negativem Ergebnis für den Kunden unentgeltlich.

2.3. Verbindliche individuelle Angebote werden unverbindlich, wenn sie nicht innerhalb von vier Wochen angenommen werden. Mit der Auftragserteilung hat der Kunde zu versichern, dass er Eigentümer der Flächen ist, auf denen die Anlage montiert werden soll, oder die Zustimmung des Eigentümer vorzulegen.

2.4. Bei Widersprüchen zwischen unserem Angebot und der Annahmeerklärung des Kunden geht unsere Erklärung vor. Sofern der Kunde ausdrücklich bewusst von unserem Angebot abgewichen ist, bedarf die Abweichung unserer ausdrücklichen Zustimmung.

2.5. Vereinbarungen mit dem Kunden bedürfen der Textform.
2.6. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten oder Bestätigungen sind unverbindlich.
2.7. Änderungen des Vertragsgegenstands sind zulässig, sofern sie erforderlich, zumutbar und qualitätsneutral sind.
2.8. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das gesondert belehrt wird.
2.9. Die Beantragung von Fördermitteln ist ein separater Auftrag. Die Lieferung und Montage hängt nur von deren Bewilligung ab, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Dokumentationen, Nutzungsrechte
3.1. Angebotsunterlagen sind unverbindlich und dürfen nur mit Zustimmung weitergegeben oder anderweitig genutzt werden.
3.2. Arbeitsergebnisse gehen nach vollständiger Zahlung in das Eigentum des Kunden über. Er erhält ein ausschließliches Nutzungsrecht, während unser Know-how und geistiges Eigentum bei uns verbleiben. Eine Weitergabe oder Verwertung bedarf unserer Zustimmung.

4. Lieferung und Leistung
4.1. Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4.2. Fristen beginnen mit Vertragsschluss, jedoch frühestens nach Anzahlung und Klärung aller offenen Fragen.
4.3. Unsere Lieferung erfolgt unter Vorbehalt eigener, rechtzeitiger Belieferung.
4.4. Höhere Gewalt (z. B. Streik, Rohstoffmangel, Naturkatastrophen) befreit uns für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Bei Verzögerungen von über drei Monaten können beide Parteien zurücktreten. Schadensersatz ist ausgeschlossen.
4.5. Bei Annahmeverzug oder verzögerter Lieferung auf Kundenwunsch trägt der Kunde die entstehenden Kosten. Der Kaufpreis bleibt fällig. Eine erforderliche Einlagerung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden.

4.6. Subunternehmer
Wir sind berechtigt, unsere Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Eine vertragliche Beziehung zwischen dem Kunden und dem Subunternehmer entsteht dadurch nicht. Unser Unternehmen bleibt alleiniger Ansprechpartner für alle Vertragsfragen. Gewährleistungs wird an den Subunternehmer abgetreten und von diesem übernommen.

5. Preise
5.1. Alle Preise verstehen sich in Euro, für gewerbliche Kunden zzgl. der gültigen Umsatzsteuer sowie ggf. Verpackung und Fracht.
5.2. Nachlässe wie Skonto oder Rabatte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
5.3. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen wird.

6. Zahlungsbedingungen
6.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt folgende Zahlungsstaffelung:

Laut der Vereinbarung im Liefer- und Leistungsvertrag.
Die Zahlung hat fristgerecht und kostenfrei auf unser Konto zu erfolgen.
6.2. Die Finanzierung liegt in der Verantwortung des Kunden. Bei Finanzierung über ein mit uns kooperierendes Kreditinstitut übernehmen wir keine Haftung. Eine Kreditablehnung kann zur Forderung von Sicherheiten führen.
6.3. Bei Zahlungsverzug oder Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen.
6.4. Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig bereit.
7.2. Er trägt die Kosten für notwendige bauliche Voraussetzungen sowie behördliche Genehmigungen.
7.3. Ein reibungsloser Montageablauf ist sicherzustellen, einschließlich der Zugänglichkeit der Baustelle.
7.4. Der Kunde stellt auf eigene Kosten Lagerflächen, Zufahrten sowie Strom- und Wasseranschlüsse bereit.

7.5. Die Komponenten werden durch eine Spedition geliefert. Der Kunde muss diese annehmen und ordnungsgemäß lagern. Für Schäden durch unsachgemäße Lagerung haftet der Kunde.
7.6. Der Kunde ist verantwortlich für die rechtzeitige Beantragung von Fördermitteln, sofern er uns nicht damit beauftragt. Bei Beauftragung muss der Kunde uns alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen.
7.7. Der Bodenaushub bleibt auf dem Grundstück des Kunden und muss von ihm entsorgt oder verteilt werden.
7.8. Bei der Demontage einer Ölheizung ist der Kunde für die Entsorgung der Öltanks und Leitungen verantwortlich.
7.9. Der Kunde muss dafür sorgen, dass Container für die Entsorgung der alten Heizsysteme nahe dem Montagebereich aufgestellt werden können. Behördliche Genehmigungen sind vom Kunden einzuholen.
7.10. Für die Funktionalität der Bestandsheizung ist der Kunde verantwortlich. Unsere Haftung endet mit der Verbindung zwischen der neuen und der bestehenden Anlage.

8. Abnahme und Gefahrübergang
8.1. Die Abnahme erfolgt nach Inbetriebnahme innerhalb von fünf Werktagen. Das Abnahmeprotokoll wird dem Kunden übergeben.
8.2. Der Kunde muss die Abnahme nach Inbetriebnahme durchführen oder, wenn dies aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich ist, gilt die Abnahme als erfolgt, wenn die Fertigstellung nach zwei Wochen nicht verzögert wird.
8.3. Eine Abnahme kann nicht aufgrund unwesentlicher Mängel verweigert werden. Verzögert sich die Abnahme ohne unser Verschulden, gilt sie nach zwei Wochen als erfolgt.
8.4. Mit der Abnahme geht die Gefahr für Verlust oder Beschädigung auf den Kunden über.

9. Rücktritt, Kündigung und Schadensersatz
9.1. Eine Stornierung des Auftrags durch den Kunden ist nur mit unserer Zustimmung möglich.
9.2. Bei Verzögerungen aufgrund des Kunden können wir eine Frist zur Erfüllung setzen und nach deren Ablauf den Vertrag kündigen. Das gilt auch bei Zahlungsverzug.
9.3. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn die Installation der Anlage aus unvorhersehbaren Gründen unmöglich oder unzumutbar wird.
9.4. Beide Parteien können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde eine Finanzierung beantragt hat und diese nicht genehmigt wird. In diesem Fall sind wir nicht dazu verpflichtet, den Auftrag auszuführen, es sei denn, der Kunde stellt uns Sicherheiten für die Zahlung des Vertragspreises bereit, insbesondere durch Vorkasse. Nach Bereitstellung dieser Sicherheiten entfällt unser Rücktrittsrecht. Entsprechendes gilt auch für den Fall, dass beantragte Fördermittel des Kunden nicht bewilligt werden.

9.5. Schadenersatz
Falls wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Anspruch auf Schadenersatz anstelle der Leistung oder auf entgangenen Gewinn (insbesondere im Zusammenhang mit Vergütungsansprüchen unter Anrechnung ersparter Aufwendungen) haben, können wir pauschal 20 % des Nettopreises verlangen, ohne den tatsächlichen Schaden oder Gewinn nachweisen zu müssen. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der Schaden oder Gewinn entweder nicht eingetreten oder nur in geringerem Maße entstanden ist. Wir behalten uns das Recht vor, statt der pauschalen Berechnung den tatsächlichen Schaden oder entgangenen Gewinn geltend zu machen.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Alle von uns gelieferten Produkte und das dazugehörige Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Vertragspreises unser Eigentum. Dies gilt nicht, wenn wir Vorbehaltsprodukte bei entsprechenden Vorauszahlungen vorzeitig übereignen. Vor der vollständigen Bezahlung dürfen die Vorbehaltsprodukte weder verpfändet, zur Sicherheit übereignet noch anderweitig mit Rechten Dritter belastet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über jeden Zugriff Dritter, wie zum Beispiel eine Pfändung, sowie über Schäden oder Zerstörungen der Vorbehaltsprodukte zu informieren. Der Kunde muss uns alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen und hat Dritte sowie Vollstreckungsbehörden auf unser Eigentum hinzuweisen. Sollte der Dritte die anfallenden Kosten der Intervention nicht übernehmen können, haftet der Kunde für den entstandenen Schaden.

10.2. Im Falle einer Kündigung oder eines Rücktritts vom Vertrag sind wir berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zurückzunehmen. Die Kosten für die Demontage und Rückgabe trägt der Kunde, wenn er die Kündigung zu vertreten hat. Wir können diese Kosten mit etwaigen Rückzahlungsansprüchen des Kunden verrechnen.

10.3. Der Erlös aus der Verwertung der zurückgenommenen Vorbehaltsprodukte wird, abzüglich der Verwertungskosten, mit etwa bestehenden Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber uns verrechnet.

11. Mängelhaftung
11.1. Unsere Leistung richtet sich ausschließlich nach dem erteilten Auftrag, unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik und branchenüblichen Sorgfalt. Beschaffenheits- oder Funktionsgarantien gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich zugesichert haben. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn nachträgliche Service- oder Justierarbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik notwendig sind. Diese zählen zum ursprünglichen Leistungsumfang und sind vom Kunden entsprechend zu bezahlen. Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung, Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder die Verwendung ungeeigneter Materialien. Gleiches gilt für Schäden, die durch Änderungen oder Reparaturen des Kunden oder von Dritten entstehen. Es wird empfohlen, die Anlage während der Mängelhaftungsfrist nur durch eine qualifizierte Fachfirma warten und instand halten zu lassen. Sollte der Antrag auf Fördermittel von uns bearbeitet werden, haften wir nur für die ordnungsgemäße Bearbeitung der uns übermittelten Informationen, nicht jedoch für die Bewilligung der Fördermittel. Eine Ablehnung des Antrags stellt keinen Mangel dar.

11.2. Wir haften für Mängel unserer Lieferungen und Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Über die gesetzliche Mängelhaftung hinaus geben wir grundsätzlich keine Garantien, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen, wie zum Beispiel ein Premium-Wartungspaket.

11.3. Offensichtliche Mängel müssen bei der Abnahme dokumentiert werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich zu rügen, wobei der Mangel prüfbar beschrieben werden muss.

11.4. Der Kunde hat uns im Falle eines Mangels die angemessene Zeit und Gelegenheit zur Behebung des Mangels zu geben. Bei geringfügigen Mängeln sind wir nicht zur Nachbesserung verpflichtet. Ebenso entfällt die Nachbesserungspflicht, wenn die Mängelbeseitigung objektiv nicht möglich ist. In diesen Fällen ist der Kunde lediglich berechtigt, die Vergütung zu mindern.

11. Mängelansprüche und Mängelbeseitigung

11.5. Der Kunde hat das Recht, einen Mangel auf unsere Kosten selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen, wenn wir eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung verstreichen lassen oder wenn ein erhebliches Sicherheitsrisiko oder eine unverhältnismäßige Gefahr für Schäden besteht. Vor der eigenständigen Mängelbeseitigung muss der Kunde uns über diese Umstände informieren.

11.6. Wir tragen die Kosten der Mängelbeseitigung, solange diese nicht unverhältnismäßig sind. Wenn die Kosten jedoch unverhältnismäßig sind, führen wir die Mängelbeseitigung nur durch, wenn der Kunde sich an den Kosten beteiligt. Weitere Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

11.7. Wenn sich das Mängelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt herausstellt, können wir die durch die Mängelbeseitigung entstandenen Kosten vom Kunden verlangen.

11.8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der fiktiven Abnahme.


12. Haftungsbeschränkung und Verjährung

12.1. Wir haften für Schadenersatz oder Aufwendungen – unabhängig vom Rechtsgrund (insbesondere Mängelhaftung, deliktische Haftung, Verzögerung, Unmöglichkeit) – in vollem Umfang und im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistig verschwiegene Mängel, Garantiezusagen, Datenschutzverstöße oder Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz vorliegen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir auch, wenn eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung unsererseits ist ausgeschlossen.

12.2. Soweit unsere Haftung in diesem Abschnitt ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12.3. Ansprüche gegen uns verjähren innerhalb von 12 Monaten, soweit sie nicht Mängelansprüche betreffen. Für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

12.4. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über Schäden und Verluste zu informieren, für die wir möglicherweise haften, und diese auf unser Verlangen durch uns oder einen von uns bestimmten Dritten aufnehmen zu lassen.


13. Kundendaten und Datenschutz

13.1. Der Kunde versichert, dass alle von ihm angegebenen Daten korrekt und vollständig sind.

13.2. Wir möchten darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten des Kunden sowie gegebenenfalls seiner Mitarbeiter, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erfasst werden, gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO von uns gespeichert und verarbeitet werden. Weitere Informationen hierzu sind in unseren Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO enthalten, die wir dem Kunden bei Vertragsabschluss übermitteln oder unter www.hybridwaermepumpe.com zur Verfügung stellen.


14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendbares Recht

14.1. Der Erfüllungsort für alle wechselseitigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist Neustadt am Kulm.

14.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Weiden i. d. Opf., sofern der Kunde Kaufmann, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

14.3. Wir sind grundsätzlich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung stellt die Europäische Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zur Verfügung.

14.4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

14.5. Wir behalten uns vor, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Es gelten die jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Bedingungen.

14.6. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags insgesamt unwirksam oder unvollständig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder unvollständige Bestimmung wird durch gesetzliche Regelungen ersetzt, oder wir finden eine vertraglich angemessene Lösung.